Möchten Sie zur mobilen Version wechseln?
Kanzleimarketing

Steuernews für Klienten

Einheitswerte realitätsfremd

Illustration

Der VfGH (Verfassungsgerichtshof) hat die Bemessung der Grunderwerbsteuer auf Basis des dreifachen Einheitswerts für verfassungswidrig erklärt. Die Regelung wurde aufgehoben.

Der Einheitswert stellt die Bemessungsgrundlage bei unentgeltlichen Übertragungen dar.

In der Entscheidung wird argumentiert, dass die Einheitswerte über mehrere Jahrzehnte nicht angepasst wurden und daher eine realitätsferne Bemessungsgrundlage darstellen.

Diesmal hat die Regierung für die Reparatur des Gesetzes allerdings bis zum 31.5.2014 Zeit bekommen.

Die alte Regelung ist bis zu diesem Zeitpunkt anzuwenden – außer es wird früher eine Neuregelung beschlossen.

Stand: 10. Jänner 2013

Bild: webdata - Fotolia.com

Höllermeier · Schaller & Partner
Steuerberatung Salzburg GmbH

Karl-Emminger-Straße 23
5020 Salzburg
Österreich Tel. +43 (662) 62 44 94-0
Fax +43 (662) 62 44 94-4 E-Mail

Höllermeier · Schaller & Partner
Steuerberatung Hallein GmbH

Fürstenstraße 5
5400 Hallein
Österreich Tel. +43 (6245) 706 70-0
Fax +43 (6245) 706 70-33 E-Mail

Wir sind Mitglied der
IPG
zum Seitenanfang
Datenschutz