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Kanzleimarketing

Tipps für Arbeitnehmer

Recht: Rücktritt vom Internetkauf

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Sie möchten von einem Internetkauf zurücktreten? Es gibt ein kostenloses Rücktrittsrecht innerhalb von sieben Werktagen ab Vertragsabschluss bzw. ab Erhalt der Ware. Eine Angabe von Gründen ist nicht nötig (Fernabsatzgesetz). Belehrt Sie der Händler nicht über die Möglichkeit des Rücktritts, so verlängert sich die Widerrufsfrist sogar auf drei Monate. Keine Gratisstornierung gibt es u. a. bei Zeitschriftenabos, entsiegelter Software, Spezial-Anfertigungen und bei Lieferungen, die sich für den Rücktransport nicht eignen.

Die Kosten des Warenrückversandes hat der Konsument zu tragen, sofern der Anbieter dies mit ihm so vereinbart hat. Laut einem OGH Urteil kann der Konsument bei Bestellung in einem Online-Shop die Ware auspacken und kurz anprobieren. Es liegt kein wertmindernder Gebrauch vor. Der Shop darf daher vom Käufer kein Benützungsentgelt verlangen. Dies gilt nicht, wenn man die Ware einige Tage trägt und diese deutliche Gebrauchsspuren aufweist.

Im Streitfall

Innerhalb der EU können Sie nur dann an Ihrem Wohnort die Klage einbringen, wenn der Händler seine Angebote oder seine Werbung auch an das Land gerichtet hat, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben. Aufgrund der ortsunabhängigen Abrufbarkeit von Internetangeboten wird dies für Verbraucher eher selten ein Problem darstellen. Sobald ein Vertrag zu Stande gekommen ist, werden die Voraussetzungen jedenfalls erfüllt sein: Sie können sich an ein österreichisches Gericht wenden.

Stand: 28. November 2013

Bild: lichtmeister - Fotolia.com

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