Möchten Sie zur mobilen Version wechseln?
Kanzleimarketing

Tipps für Arbeitnehmer

Versicherung: Wer bezahlt Schäden durch Naturkatastrophen?

Illustration

Immer wieder kommt es zu Unwettern und in Folge zu Schäden an Fahrzeugen. Ebenso oft stellt sich die Frage, wer für die entstandenen Schäden aufkommt. Grundsätzlich sollte man beachten: Alle Schäden, die man am Fahrzeug feststellt, sollte man am besten fotografieren und relevante Daten, wie z. B. Schadenszeitpunkt und -ort, dokumentieren und anschließend umgehend eine Versicherungsmeldung machen.

Versicherungsschutz und Selbstbehalt

Den besten Versicherungsschutz im Fall von Naturgewalten leisten Voll- oder Teilkaskoversicherungen. Je nach Versicherungsschutz sind Schäden gedeckt und werden Reparatur- bzw. Abschleppkosten übernommen. Es können jedoch - abhängig von der vertraglichen Regelung - Selbstbehalte anfallen. Beispielsweise können Selbstbehalte entstehen, wenn die Versicherung wegen „grob fahrlässigen Herbeiführens eines Versicherungsfalls“ eine Auszahlung verweigert, z. B. ein Auto wurde an einer gefährdeten Stelle geparkt. Besteht nur ein Haftpflichtversicherungsschutz, gibt es im Fall von Unwetterschäden keine Deckung von der Versicherung. Im Falle einer Schadensverursachung durch einen Dritten, z. B. wenn eine Baufirma ihr Gerüst mangelhaft montiert hat und dadurch ein Schaden entsteht, kann dieser unter bestimmten Voraussetzungen haften.

Grundsätzlich ist es empfehlenswert, sich immer, jedoch speziell bei Unwetterwarnungen, eine sichere Stelle zum Abstellen seines Fahrzeugs zu suchen. Meiden sollte man beispielsweise Parkflächen unter offensichtlich morschen Bäumen. Gegen Hagelschäden kann auch eine Autopelerine helfen - einfach drüberziehen und so möglichen Dellen durch Eiskörner vorbeugen.

Stand: 25. Februar 2015

Bild: cyrano - Fotolia.com

Höllermeier · Schaller & Partner
Steuerberatung Salzburg GmbH

Karl-Emminger-Straße 23
5020 Salzburg
Österreich Tel. +43 (662) 62 44 94-0
Fax +43 (662) 62 44 94-4 E-Mail

Höllermeier · Schaller & Partner
Steuerberatung Hallein GmbH

Fürstenstraße 5
5400 Hallein
Österreich Tel. +43 (6245) 706 70-0
Fax +43 (6245) 706 70-33 E-Mail

Wir sind Mitglied der
IPG
zum Seitenanfang
Datenschutz