Möchten Sie zur mobilen Version wechseln?
Kanzleimarketing

Steuernews für Klienten

Bis 30.09. Vorsteuer-Rückerstattung (innerhalb der EU)

Illustration

Österreichische Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können sich auch Vorsteuern, die außerhalb Österreichs angefallen sind, erstatten lassen.

Der Antrag zur Rückerstattung von Vorsteuerbeträgen (innerhalb der EU) für 2011 ist bis spätestens 30.09.2012 zu stellen. Relevant ist das Datum der elektronischen Empfangsbestätigung.

Der Erstattungsantrag ist in Österreich elektronisch mittels FinanzOnline einzureichen.

Stand: 03. August 2012

Bild: Naumann82 - Fotolia.com

Höllermeier · Schaller & Partner
Steuerberatung Salzburg GmbH

Karl-Emminger-Straße 23
5020 Salzburg
Österreich Tel. +43 (662) 62 44 94-0
Fax +43 (662) 62 44 94-4 E-Mail

Höllermeier · Schaller & Partner
Steuerberatung Hallein GmbH

Fürstenstraße 5
5400 Hallein
Österreich Tel. +43 (6245) 706 70-0
Fax +43 (6245) 706 70-33 E-Mail

Wir sind Mitglied der
IPG
zum Seitenanfang
Datenschutz