Coronavirus: Was müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Schulschließungen beachten?
Der Arbeitgeber kann mit Arbeitnehmern, die für Kinder unter 14 Jahren betreuungspflichtig sind, eine Dienstfreistellung im Ausmaß von bis zu drei Wochen vereinbaren („Sonderbetreuungszeit“). (07.04.2020) mehr lesen...