Was muss im Februar 2021 zusätzlich gemeldet werden?
Unternehmer müssen die Jahreslohnzettel ihrer Dienstnehmer aus dem Jahr 2020 in elektronischer Form bis Ende Februar 2021 an das Finanzamt melden. (29.01.2021) mehr lesen...
Was muss im Februar zusätzlich gemeldet werden?
Bis Ende Februar sind unter anderem zusätzlich zu melden: Unternehmer müssen die Jahreslohnzettel ihrer Dienstnehmer aus dem Jahr 2019 in elektronischer Form bis Ende Februar 2020 an das Finanzamt melden. (24.01.2020) mehr lesen...
Meldepflichten bis 28.2.2019
Was ist bis Ende Februar zusätzlich zu melden? (29.01.2019) mehr lesen...
Was muss bis Ende Februar zusätzlich gemeldet werden?
Zahlungen aus dem Jahr 2017 müssen in elektronischer Form bis Ende Februar 2018 übermittelt werden. (29.01.2018) mehr lesen...
Zusätzliche Meldepflichten im Februar
Nicht vergessen! Der 28. Februar gilt als spätester Abgabetermin für bestimmte jährliche Meldungen, die Unternehmer zu machen haben. (28.12.2016) mehr lesen...