Wie ist bei Vermietungen der Grundanteil für die Abschreibung zu berücksichtigen?
Bei Gebäuden, die der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen, können ohne Nachweis der Nutzungsdauer jährlich 1,5 % der Bemessungsgrundlage als Absetzung für Abnutzung geltend gemacht werden. (24.04.2019) mehr lesen...
Wie hoch ist der Grundanteil?
Bei der Vermietung eines Gebäudes kann die Abschreibung als Aufwand, der den Einnahmenüberschuss reduziert, geltend gemacht werden. (27.04.2017) mehr lesen...