Medienberichten ist zu entnehmen, dass die Bundesregierung beschlossen hat das Förderprogramm „Beschäftigungsbonus“ und die „Aktion 20.000“ einzustellen.
Medienberichten ist zu entnehmen, dass die Bundesregierung beschlossen hat das Förderprogramm „Beschäftigungsbonus“ und die „Aktion 20.000“ einzustellen.
Laut Newsletter der Austria Wirtschaftsservice GmbH können nun Anträge für den Beschäftigungsbonus noch bis zum 31.1.2018 über den aws-Fördermanager eingereicht werden. Dies soll für Erstanträge und Nachmeldungen von zusätzlichen Beschäftigungsverhältnissen gelten. Nach dem 31.1.2018 sollen über den aws-Fördermanager noch Ersatzarbeitskräfte erfasst werden können. Dies ist für Nachfolger von bereits beantragten Arbeitnehmer möglich, wenn diese vorzeitig aus dem Unternehmen ausgeschieden sind.
Weitere Informationen finden Sie bei der AWS Wirtschaftsservice GmbH unter https://www.aws.at/richtlinien/richtlinie/richtlinien-beschaeftigungsbonus/.
Stand: 26. März 2018
Erscheinungsdatum:
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Wir sind Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Hallein und Salzburg. Neben der klassischen Steuerberatung begleiten wir Klein- und Mittelbetriebe in ganz Österreich von der Start-up-Phase über den laufenden Betrieb bis hin zur Betriebsübergabe. Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.