Höchstbeitragsgrundlage steigt im Jahr 2026 deutlich.
Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbstständig beschäftigten Personen in Österreich. Die Österreichische Gesundheitskasse hat jüngst die voraussichtlichen Sozialversicherungswerte für das Jahr 2026 veröffentlicht. Die Aufwertungszahl für das Jahr 2026 beträgt 1,073. Die Geringfügigkeitsgrenze wird jedoch nicht angehoben und bleibt betraglich unverändert.
Geringfügigkeitsgrenze und Höchstbeitragsgrundlage 2026
| Geringfügigkeitsgrenze monatlich | € 551,10 |
| Grenzwert für die Dienstgeberabgabe | € 826,65 |
| Höchstbeitragsgrundlage monatlich | € 6.930,00 |
| Höchstbeitragsgrundlage täglich | € 231,00 |
| Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen | € 13.860,00 |
| Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen | € 8.085,00 |
| Höchstbeitragsgrundlage jährlich | € 97.020,00 |
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.
Anmeldung von Personal
Wird Personal im Unternehmen aufgenommen, so ist dieses durch die Arbeitgeberin bzw. den Arbeitgeber vor Arbeitsantritt bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) anzumelden. Ab 1.1.2026 ist im Zuge der Anmeldung auch verpflichtend das Ausmaß der vereinbarten Arbeitszeit anzugeben. Da nach erfolgter Anmeldung der Arbeitgeber auch eine Abschrift der Anmeldung an die Dienstnehmerin bzw. den Dienstnehmer auszuhändigen hat, wird somit diese bzw. dieser automatisch über die gemeldete Arbeitszeit informiert und kann deren Einhaltung künftig dadurch besser kontrollieren.
Stand: 25. November 2025
Erscheinungsdatum:
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