Haftung der Gynäkologin für Begutachtungsfehler des Pathologen
Die Patientin, als klagende Partei, ging im Zeitraum zwischen 2005 und 2011, in regelmäßigen Abständen zur Fachärztin für Gynäkologie, wobei auch routinemäßig Krebsabstriche gemacht wurden. (28.11.2017) mehr lesen...