Finanzstrafverfahren
Starke Verteidigung – keine oder geringe Strafe
Der Großteil der Finanzstrafverfahren wird vor Verwaltungsbehörden geführt. Bei diesen Verfahren können wir Sie ohne anwaltliche Unterstützung verteidigen. Lediglich im gerichtlichen Verfahren benötigen Sie einen Rechtsanwalt.
- Beurteilung ob eine Selbstanzeige möglich und sinnvoll ist
- Vorbereitung auf die mündliche Verhandlung
- Verfassung von Stellungnahmen
- Ergreifung von Rechtsmitteln